An jenem Tag wird der HERR der Heerscharen auf diesem Berg – dem Zion – für alle Völker ein Festmahl geben mit den feinsten Speisen, ein Gelage mit erlesenen Weinen, mit den feinsten, fetten Speisen, mit erlesenen, reinen Weinen. Er verschlingt auf diesem Berg die Hülle, die alle Völker verhüllt, und die Decke, die alle Nationen bedeckt.
Er hat den Tod für immer verschlungen und GOTT, der Herr, wird die Tränen von jedem Gesicht abwischen und die Schande seines Volkes entfernt er von der ganzen Erde, denn der HERR hat gesprochen.
An jenem Tag wird man sagen: Siehe, das ist unser Gott, auf ihn haben wir gehofft, dass er uns rettet. Das ist der HERR, auf ihn haben wir gehofft. Wir wollen jubeln und uns freuen über seine rettende Tat. Denn die Hand des HERRN ruht auf diesem Berg.
Jes 25, 6–10a
Impuls zur Lesung
Vornehm Essengehen ist in! Kochen steht hoch im Kurs. Zahlreiche Koch-Shows und Magazine mit Kochrezepten nehmen den Trend auf. Sicher ist es wichtig, auf eine gute und ausgewogene Ernährung zu achten. Aber Essen ist immer auch eine soziale Aktion, mit der man sehr gut Unterschiede deutlich machen kann, eben wenn man sich beste Speisen leistet – während andere sehr genau auf ihre Ausgaben schauen müssen, was sich in deren Mahlzeiten widerspiegelt. Und ein Restaurant-Besuch kommt für Letztere gar nicht infrage. Durch Essen zeigen wir, wer wir sind! Die Lesung entwirft ein anderes Bild: Hier sind alle eingeladen, niemand wird ausgeschlossen. Überboten wird das Mahl auf dem Sinai mit Mose und den siebzig Ältesten (Ex 23, 9–11) durch das verheißene Festmahl auf dem Gottesberg Zion. Hier wird nicht nur Israel, sondern werden alle Völker teilnehmen. So gut dort das Essen auch sein mag, die entscheidende Speise ist die Gottes selbst: Er verzehrt „die Hülle, die alle Völker verhüllt, und die Decke, die alle Nationen bedeckt“. Das Essen wird zur Rettungstat, denn „er hat den Tod für immer verschlungen“, der alle Völker bedroht. Entscheidend ist Gott allein, der uns zu retten vermag.
Quelle: Magnificat – das Stundenbuch vom 3.12.2025
